Teilnahmebedingungen

Verantwortlich für alle Maßnahmen ist der Kinder- und Jugendcircus Blamage e. V., Erlenbach am Main. Die Maßnahmen stehen grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen ab 9 Jahren offen (Ausnahme: Jugendcamp ab 14 Jahren). Aus der Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendcircus Blamage e. V. ergibt sich kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einer Maßnahme.

  • Alle Maßnahmen verstehen sich ausdrücklich als Bildungsmaßnahmen und nicht als Kinder- und Jugendfreizeiten.
  • Das Programm wird für die jeweilige Altersstufe entsprechend gestaltet. Die Maßnahme soll es ermöglichen, eigene Fähigkeiten zu entdecken sowie Gemeinschaft zu erleben. Ein besonderes Anliegen ist die Inklusion von Teilnehmenden mit Behinderung.
  • Die Maßnahmen werden von pädagogisch und künstlerisch erfahrenen Mitarbeitenden geleitet. Wir erwarten von den Teilnehmenden, dass sie sich in die Gemeinschaft der Gruppe einordnen und am Circustraining teilnehmen.
  • Pro Jahr und Person darf nur an einem Camp teilgenommen werden.
  • Ein bis zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme erhalten die Teilnehmenden einen Informationsbrief oder eine Informationsmail mit allen nötigen Angaben.
  • Die Anmeldung erhält nur Gültigkeit mit der Zahlung des Teilnahmebeitrags, der per einmaliger SEPA-Basislastschrift eingezogen wird.
  • Barzahlungen sind aus buchungstechnischen Gründen nicht möglich.
  • In jedem Teilnahmebeitrag ist eine Verwaltungsgebühr von 12,- € enthalten.
  • Gibt es in einer Saison zwei oder mehr teilnehmende Kinder aus einer Familie, zahlt jedes Geschwisterkind nur 90 % des Teilnahmebeitrags.
  • Bei Rücktritt einer:eines Teilnehmenden werden die Verwaltungsgebühr von 12,- € und 50 % des restlichen Teilnahmebeitrags in Rechnung gestellt. Falls in Absprache mit der 1. Vorsitzenden eine Ersatzperson von der Warteliste gefunden wurde, werden nur die 12 € abgebucht. Findet ein Wechsel auf ein Nicht-Mitglied statt, muss der Nicht-Mitgliedsbeitrag gezahlt werden. Bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Campbeginn wird der volle Teilnahmebeitrag einbehalten. Nimmt aufgrund von Rücktritt eines Geschwisterkindes nur noch ein Kind der Familie teil, wird für das noch teilnehmende Kind der volle Beitrag fällig.
  • Falls eine Maßnahme vorzeitig abgebrochen werden muss, erfolgt eine Rückerstattung nach Abzug aller entstandenen Kosten.
  • Die Eltern erklären mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass die:der Teilnehmende nicht an gesundheitlichen Schäden leidet, die eine Teilnahme an der Maßnahme verbieten. Chronische Erkrankungen sowie Medikamenteneinnahme müssen bei Campbeginn unbedingt mitgeteilt werden.
  • Während des Camps sind Handys, Tablets, elektronische Spielsachen und dergleichen nicht erlaubt, da sie das soziale Miteinander der Gruppe stören.
  • Im Fall eines grob ordnungswidrigen Verhaltens können Teilnehmende von der Maßnahme ausgeschlossen werden. Die Kosten für die vorzeitige Heimfahrt gehen zu Lasten der:des Teilnehmenden. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags erfolgt in diesem Fall nicht.
  • Fotos und Filmaufnahmen, die während des Camps gemacht werden, können veröffentlicht werden. Ist dies nicht erwünscht, muss es ausdrücklich auf dem Anmeldeformular vermerkt werden.
  • Falls es zur Live-Übertragung der Vorstellung per Livestream kommt, wird dies über das Internet erfolgen. Das Einverständnis hierzu wird mit der Anmeldung an einem Camp gegeben.
  • Die Teilnehmenden sind unfall- und haftpflichtversichert. Versicherungsschutz für Reisegepäck, bei Krankheit und Diebstahl besteht nicht.
  • Alle Fundsachen einer Maßnahme werden bis zwei Wochen nach Ende der Maßnahme aufgehoben. Werden sie in diesem Zeitraum nicht abgeholt, werden sie an eine gemeinnützige Organisation weitergegeben. (Tel. 0160-95261408)

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